AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

[1.]

Geltungsbereich

[1.1]Die AGBs gelten für sämtliche Leistungen und Lieferungen der Firma Bikes Vertriebs GmbH
[1.2]Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehend angeführten Bedingungen.
  

[2.]

Gültigkeit und Angaben

[2.1.]Die Angebote sind freibleibend. Verträge kommen erst durch Ihre Bestellung und die Auftragsbestätigung bzw. wenn eine solche nicht vorliegt, durch die Lieferung zustande.
[2.2.]Alle Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht.
[2.3.]Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder Ähnlichem stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten.
[2.4.]Der Verkäufer wird von der Leistungserbringung befreit, wenn die Erfüllung durch höhere Gewalt oder sonstige Ereignisse unmöglich ist.
  

[3.]

Lieferung, Transport

[3.1.]Die Art der Versendung (Transportweg und Transportmittel) bleibt ausschließlich dem Verkäufer vorbehalten.
[3.2.]Der Verkäufer trägt die Verantwortung für den Untergang oder die Beschädigung des Kaufgegenstands beim Transport zum Käufer. Die Gefahrtragung geht mit Übergabe des Produktes durch das Transportunternehmen auf den Käufer über.
[3.3.]Nach zwei erfolglosen Zustellversuchen erlischt automatisch die Lieferverpflichtung des Verkäufers.
[3.4.]Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand bei Lieferung auf Transportschäden zu untersuchen. Soweit der Käufer sichtbare Schäden feststellt, muss er den Kaufgegenstand nicht annehmen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte werden hierdurch nicht eingeschränkt oder anderweitig berührt.
  

[4.]

Zahlungsbedingungen

[4.1.]Vereinbarten Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur auf das Bankkonto des Verkäufers oder an vom Verkäufer schriftlich Bevollmächtigte geleistet werden.
[4.2.]Im Falle des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank, sowie die Bezahlung allfälliger Mahn-, Inkasso- und Anwaltskosten, soweit sie der zweck-entsprechenden Rechtsverfolgung dienen, als vereinbart.
[4.3.]Ist der Käufer Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, ist er berechtigt, seine Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben und zwar für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Verkäufers und für Gegenforderungen, die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers stehen, die gerichtlich festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt worden sind. Darüber hinaus ist die Aufrechnung ausgeschlossen.
  

[5.]

Kaufgegenstand und Kaufpreisabänderungen

[5.1.]Die Preise, sofern nicht anders angegeben, verstehen sich als Kassa - Abholpreise inkl. Gesetzlicher Abgaben (MwSt., Normverbrauchsabgabe) ohne Versandkosten und Nachnahmegebühr.
[5.2.]Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorigen Preislisten ihre Gültigkeit.
[5.3.]Eine Abweichung von der bestellten Ausführung der Ware ist zulässig, wenn es sich um eine, dem Käufer zumutbare geringfügige Änderung handelt, insbesondere bei serienmäßigen Abweichungen.
[5.4.]Der Kaufpreis wird für die Dauer von 2 Monaten nach zustande kommen des Kaufvertrages garantiert, sofern die Erhöhung nicht aus der Änderung von Zöllen, Währungsparitäten, Abgaben, Steuern und Ausstattungsänderungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften resultiert. Nach Ablauf von 2 Monaten gelten Erhöhungen aufgrund der erwähnten Umstände oder für den Fall, dass sich der Einstandspreis des Verkäufers aufgrund einer Preiserhöhung des Herstellers erhöht, als vereinbart. Bei einer Erhöhung von mehr als 5% kann der Käufer innerhalb von 10 Tagen ab Zugang der Verständigung über die Erhöhung seinen Rücktritt vom Vertrag erklären, außer die Preiserhöhung beruht auf einer Erhöhung der Umsatzsteuer oder einer anderen gesetzlichen Vorschrift. Der Verkäufer wird den Käufer anlässlich der Verständigung über die Kaufpreiserhöhung auf dieses Rücktrittsrecht gesondert hinweisen. Tritt der Käufer nicht zurück, gilt der erhöhte Preis als vereinbart.
  

[6.]

Liefertermin

[6.1.]Die Auslieferung der Ware wird voraussichtlich zum festgelegten Liefertermin erfolgen. Der Verkäufer kann den vorgenannten Liefertermin um 8 Wochen überschreiten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Käufer unter Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
[6.2.]Hat der Verkäufer den Käufer verständigt, dass die Ware zur Abholung bereit steht, ist der Käufer verpflichtet, die Ware binnen 10 Tagen ab Verständigung abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, eine angemessene Standgebühr zu verrechnen; ebenso gehen danach die mit dem Besitz der Ware verbunden Lasten und Gefahren auf den Käufer über. Nach diesem Zeitpunkt haftet der Verkäufer bei Beschädigungen der Ware nur mehr für den Fall groben Verschuldens.
[6.3.]Wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät, ist der Verkäufer berechtigt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen und an seiner Stelle einen gleichartigen Kaufgegenstand zu liefern.
  

[7.]

Auflösung des Kaufvertrages

[7.1.]Erfüllt einer Vertragsparteien ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht fristgerecht, kann der jeweils andere Teil unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten.
[7.2.]Für den Fall des Rücktrittes des Verkäufers vom Vertrag wegen Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer, sowie bei dessen unbegründetem Rücktritt, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz zu fordern; dies zumindest in der Höhe von 10% des Kaufpreises.
[7.3.]Im Fall des Vertragsrücktritts bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Verkäufer ist die Anzahlung zuzüglich der gesetzlichen Zinsen binnen einer Frist von 8 Tagen an den Käufer zurückzuzahlen.
  

[8.]

Eigentumsvorbehalt

[8.1.]Der Kaufgegenstand* bleibt für den Fall, dass die Ware vor vollständiger Bezahlung an den Käufer ausgefolgt wird, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren (Zinsen, Kosten, etc.) im Eigentum des Verkäufers.
[8.2.]Der Käufer ist nicht berechtigt, Verfügungen, welcher Art immer, über das im Eigentumsvorbehalt des Verkäufers stehende Ware zu treffen; insbesondere darf der Käufer dieses nicht weiterverkaufen, sicherungsweise übereignen oder verpfänden. Von Zugriffen Dritter hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
[8.3.]Kommt der Käufer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht vollinhaltlich nach, kann der Verkäufer den Eigentumsvorbehalt geltend machen. Der Käufer hat in diesem Fall den Kaufgegenstand* auf eigene Kosten und Gefahr an den Verkäufer zurückzustellen. Der Verkäufer ist zusätzlich berechtigt, sich selbst den Besitz des Kaufgegenstands* zu verschaffen. Für den Fall der berechtigten Einziehung des Kaufgegenstands durch den Verkäufer verzichtet der Käufer auf Einbringung einer Besitzstörungsklage und ist in diesem Fall auch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzansprüche aus dem Einzug der Sache abzuleiten. Der Einzug der Sache erfolgt stets auf Kosten und Gefahr des Käufers.
  

[9.]

Gewährleistung, Produkthaftung und Garantie

[9.1.]Die Gewährleistungsrechte setzen voraus, dass der Käufer den Kaufgegenstand nach Anlieferung unverzüglich überprüft und dem Verkäufer Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt schriftlich mitteilt. Verborgene Mängel sind dem Verkäufer unverzüglich nach Ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
[9.2.]Der Verkäufer kann sich von dem Anspruch auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie austauscht.
[9.3.]Der Verkäufer kann sich von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass er in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirkt oder das Fehlende nachträgt.
[9.4.]Im Fall der Wandlung und der dadurch bedingten Rückstellung des Fahrzeuges durch den Käufer hat er dem Verkäufer, Zug um Zug gegen Rückerstattung des Kaufpreises samt der gesetzlichen Zinsen , eine angemessene Abgeltung für die Benützung des Kaufgegenstands zu leisten. diese Abgeltung hat auf den Verbrauchernutzen abzustellen, indem die Abgeltung für die Benutzung des Kaufgegenstands, bei Fahrzeugen insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird.
[9.5.]Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen beginnt mit der Übergabe des Kaufgegenstands an den Käufer.
[9.6.]Für alle Schäden und Mängel inklusive Folgeschäden durch Fehler im Sinne des Produkthaftungsgesetzes wird die Haftung ausgeschlossen, sofern es sich bei dem Geschädigten nicht um einen Verbraucher im Sinne des Konsumenteschutzgesetzes handelt. Ausgenommen für Personenschäden wird auch bei Verbrauchern die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
[9.7.]Der Verkäufer gewährt dem Käufer gegenüber die gesetzliche Gewährleistung lt. ABGB.
[9.8.]Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist in der Form des § 933 Abs. 1 ABGB geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von 24 Monaten gerichtlich geltend zu machen, widrigenfalls der Gewährleistungsanspruch erlischt.
  

[10.]

Erweitertes Rücktrittsrecht für Verbraucher

[10.1.]Ist der Käufer hinsichtlich des gegenständlichen Rechtsgeschäftes Verbraucher im Sinne der Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes und hat er seine Vertragserklärung weder in den vom Verkäufer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er vom Vertrag binnen Wochenfrist zurücktreten. Die Frist beginnt mit mit dem Zustandekommen des Vertrages zu laufen.
[10.2.]Der Rücktritt bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Es genügt, wenn der Verbraucher ein Schriftstück, das seine Vertragserklärung oder die des Verkäufers enthält, dem Verkäufer oder dessen Beauftragten, der an Vertragsverhandlungen mitgewirkt hat, mit einem Vermerk zurückstellt, der erkennen lässt, dass der Verbraucher das Zustandekommen oder die Aufrechterhaltung des Vertrages ablehnt. Es genügt, wenn die Erklärung innerhalb des im Passus 7.1. genannten Zeitraumes abgesendet wird.
[10.3.]Tritt der Verbraucher nach den vorgenannten Bestimmungen (§ 3 KSchG) vom Vertrag zurück, so hat Zug um Zug damit der Verkäufer alle empfangenen Leistungen samt gesetzlichen Zinsen vom Empfangstag an zurückzuerstatten und den vom Verbraucher auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen; der Verbraucher die empfangenen Leistungen zurückzustellen und dem Verkäufer eine angemessene Abgeltung für die Benützung des Kaufgegenstands zu leisten. diese Abgeltung hat auf den Verbrauchernutzen abzustellen, indem die Abgeltung für die Benutzung des Kaufgegenstands, bei Fahrzeugen insbesondere anhand der Kilometerlaufleistung des Fahrzeuges zwischen Übergabestichtag und Tag der Wandlung (Rückübergabe) bemessen wird. Die Übernahme des Fahrzeuges in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich alleine nicht als Wertminderung anzusehen, außer das Fahrzeug wurde bereits behördlich zugelassen.
[10.4.]Ist die Rückstellung der vom Verkäufer bereits erbrachten Leistungen unmöglich oder untunlich, so hat der Verbraucher die Verkäufer deren Wert zu vergüten, soweit sie ihm zum klaren und überwiegenden Vorteil gereichen.
[10.5.]Die vorangegangen Absätze lassen Schadensersatzansprüche unberührt.
  

[11.]

Rücktrittsrecht für Verbraucher bei Online-Geschäften

 [11.1.]Bei Online-Geschäften hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Produktes ein vollständiges und freies Umtauschrecht, sofern das Produkt unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückgesendet wird und der Käufer die Kosten für die Rücksendung und Transportversicherung übernimmt. Davon ausgenommen sind Sonderanfertigungen, welche für den Käufer hergestellt bzw. von einem Lieferanten bestellt wurden.
[11.2.]Nach Rückerhalt der Ware und Überprüfung, dass diese tatsächlich unbenutzt, unbeschädigt und in der Originalverpackung an den Verkäufer zurückgegangen ist, erhält der Käufer eine Überweisung in Höhe des zuvor belasteten Rechnungsbetrages auf ein bekannt zugebendes Post- oder Girokonto.
  

[12.]

Sonstige Vertragsbestimmungen bei Kaufverträgen

[12.1.]Das Original von Verträgen verbleibt dem Verkäufer, der Käufer erhält eine Kopie des jeweiligen Vertrages.
[12.2.]Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Verkaufsberater des Verkäufers zu mündlichen Vereinbarungen oder Nebenabreden nicht berechtigt sind.
[12.3.]Der Käufer nimmt ebenso zur Kenntnis, dass der Kaufvertrag bei Fahrzeugen erst mit der Unterschrift der Geschäftsleitung des Verkäufer Gültigkeit erlangt, ohne diese Unterschrift gilt der Kaufvertrag als vom Verkäufer nicht angenommen.
[12.4.]Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam sein, so wird hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
[12.5.]Als Gerichtstand gilt grundsätzlich der Sitz des Verkäufers.
  
 * Bei Fahrzeugen inklusive Zulassungspapiere (COC oder Datenauszug)